Ich denke, dass viele Unternehmen, die Steuerprüfungen unterzogen wurden, in letzter Zeit auf die unbewusste Verwendung gefälschter oder inhaltlich irreführender Dokumente gestoßen sind. Diese Situation erfordert zwar Strafen für Unternehmen, kann aber in manchen Fällen auch dazu führen, dass Unternehmen als Unternehmen behandelt werden, die besonderen Grundsätzen unterliegen.
Da die Meinung des Steuerinspektors, dass das Dokument wissentlich oder unwissentlich verwendet wurde, schwerwiegende Auswirkungen auf die Strafe hat, die Ihr Unternehmen erhält, müssen wir es uns zur Gewohnheit machen, einige Grundregeln einzuhalten, die bei unseren Einkäufen befolgt werden müssen.
Worauf sollten wir bei unseren Einkäufen achten?
Bei den Ermittlungen muss die Echtheit der Transaktionen nachgewiesen werden.
Dafür;
- Es muss dokumentiert werden, dass die Transaktionsgebühr über Banken oder per Scheck bezahlt wurde.
- Die Zahlung kann auch per Kreditkarte, Eigentumsurkunde, über öffentliche Institutionen und Organisationen dokumentiert werden (z. B. Zahlung an die Kasse öffentlicher Institutionen und Organisationen in Form eines Vorauszahlungsvorschusses).
- In Fällen, in denen die Zahlung über PTT erfolgt, können die Bankkontonummer und die Steueridentifikationsnummer als Nachweis für die Zahlung verwendet werden, sofern sie korrekt gedruckt werden.
- Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Transport-, Lade-, Entlade-, Lagerungs-, Verpackungs- und ähnliche Vorgänge durchgeführt wurden, Versicherungsbescheinigungen, Steuern, Zölle, Gebühren, Anteile, Gelder usw., sofern Zahlungen geleistet wurden, können Dokumente im Zusammenhang mit diesen Zahlungen verwendet werden als Beweise zum Nachweis der Echtheit der Transaktion.“
Bei Zahlungs- oder Transportdokumenten kann geltend gemacht und nachgewiesen werden, dass ein bei der Prüfung als falsch oder irreführend befundenes Dokument auf einer tatsächlichen Transaktion beruht und die zugrunde liegende Transaktion hinsichtlich Art und Betrag genau wiedergibt.
Wie kann man ein Unternehmen bestrafen, das wissentlich oder unwissentlich gefälschte Rechnungen verwendet?
Gemäß Artikel 359 unseres Steuerverfahrensgesetzes werden Handlungen, die einen Vorsatz enthalten und auch qualifiziert werden, als Schmuggeldelikte eingestuft Gefälschtes oder irreführendes Dokument (SMİYB)) oder deren Verwendung zählen ebenfalls zu den Straftaten des Schmuggels.
Im VUK-Allgemeinkommuniqué Nr. 306 wurde jedoch erklärt, dass Steuerdelikte nicht im Namen von Steuerzahlern erstellt werden sollten, bei denen festgestellt wurde, dass sie die betreffenden Dokumente unwissentlich verwendet haben, und dass gegen sie keine Strafanzeigen eingereicht werden sollten die Staatsanwaltschaft.
Andererseits werden im Mehrwertsteuer-Allgemeinen Kommuniqué Nr. 84 diejenigen, die über einen SMIYB-Nutzungsbericht verfügen, und diejenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie SMIYB verwendet haben, zu den Steuerzahlern aufgeführt, für die besondere Grundsätze gelten.
Strafe für die unwissentliche Verwendung gefälschter Rechnungen
In den Mitteilungen heißt es, dass für Steuerzahler, bei denen festgestellt wird, dass sie diese Dokumente unwissentlich verwendet haben, keine Steuerstrafanzeige erstellt und keine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen sie eingereicht wird. Es wird jedoch klargestellt, dass diesen Steuerzahlern eine doppelte Steuerverluststrafe auferlegt wird, wenn durch die Verwendung dieser Dokumente ein Steuerverlust entsteht.
Strafe für die wissentliche Verwendung gefälschter Rechnungen
Es wird auch klargestellt, dass Steuerstrafanzeigen für Steuerpflichtige erstellt werden, bei denen festgestellt wird, dass sie wissentlich und vorsätzlich falsche oder aufgrund ihres Inhalts irreführende Dokumente verwendet haben, und dass gegen sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wird, und wenn ein Steuerverlust vorliegt Bei Schadensersatz, der durch die Verwendung dieser Dokumente entsteht, wird eine dreifache steuerliche Verluststrafe verhängt.
Einführung von SMİYB-Benutzern zu besonderen Grundsätzen
Diejenigen, die über einen SMİYB-Nutzungsbericht verfügen, und diejenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie SMİYB verwendet haben, zählen zu den Steuerzahlern, die in den Mitteilungen zur allgemeinen Umsatzsteueranwendung in besondere Grundsätze einbezogen werden. Für Steuerzahler gelten jedoch keine besonderen Grundsätze, wenn die Mehrwertsteuerabzüge aufgrund der Verwendung gefälschter oder irreführender Dokumente durch diejenigen, für die ein SMİYB-Nutzungsbericht ausgestellt wird, von den Mehrwertsteuerbeträgen abgezogen werden, die mit dem Steuerkontrollbericht oder dem Bericht des Steuerzahlers abzuziehen sind Korrekturerklärungen.
In Übereinstimmung mit diesen Vorschriften kann für Steuerzahler, für die eine Meldung erstellt oder eine negative Feststellung getroffen wurde, eine Veranlagung des in dem betreffenden Dokument aufgeführten Mehrwertsteuerbetrags vorgenommen oder die Erklärungen durch Abzug dieses Betrags von den Rabattkonten korrigiert werden Die Verwendung von SMİYB, unabhängig davon, ob wissentlich oder unwissentlich, verhindert, dass sie in den Geltungsbereich besonderer Grundsätze einbezogen werden.
Es obliegt dem Steuerzahler nachzuweisen, dass er keine gefälschten Dokumente verwendet hat.
In den Allgemeinen Mitteilungen zur Mehrwertsteuerumsetzung wird dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben, während der Prüfungs- oder Verwaltungsuntersuchungsphase Beweise für die Echtheit der betreffenden Dokumente vorzulegen, da die von ihm erstellten oder verwendeten Dokumente gefälscht oder irreführend sind. Gleichermaßen wird diese Möglichkeit auch Steuerpflichtigen eingeräumt, die keine negative Berichterstattung oder negative Feststellung über sich selbst haben, aber eine negative Berichterstattung oder negative Feststellung über die Steuerzahler haben, von denen sie Waren oder Dienstleistungen kaufen. Der betreffende Gegenbeweis muss sich auf das Geschäft, die Transaktion und die zu untersuchenden Unterlagen beziehen und der Verwaltungsbehörde schriftlich vorgelegt werden. Um keine Schwierigkeiten beim Nachweis der Echtheit und Richtigkeit des Dokuments zu haben und Strafen zu vermeiden, achten Sie bei jedem Kauf darauf, worauf wir bei unseren Einkäufen achten sollten. Sie sollten auf die Punkte achten, die ich im Abschnitt kurz erwähnt habe. Der Einsatz beweiskräftiger Zahlungsmittel und die Aufbewahrung von Nachweisen über den Erhalt von Waren und Dienstleistungen, wie z. B. Lieferscheine und Transportdokumente, schützen Ihr Unternehmen vor möglichen Steuerprüfungen.



