Das 23. Zivilgericht erster Instanz in Ankara hob die Entscheidung des Disziplinarausschusses der MHP auf, den ehemaligen Abgeordneten von Iğdır und Kandidaten für den MHP-Vorsitz, Sinan Oğan, aus der Partei auszuschließen. Daraufhin legte die MHP-Regierung Berufung gegen die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof ein. Die 18. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts wies den Einspruch gegen die Entscheidung des örtlichen Gerichts zurück, mit der Oğans Parteiausschluss aufgehoben wurde. Daher gibt es kein Problem hinsichtlich Ogans Kandidatur für die Generalpräsidentschaft


