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Berufungsgericht entscheidet gegen Obamas Einwanderungsplan

TT Englische Ausgabe by TT Englische Ausgabe
15. April 2021
in Türkei, Weltausstellung
Lesezeit: 2 Minuten gelesen
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Der Plan des US-Präsidenten Barack Obama, etwa fünf Millionen illegal in den USA lebende Menschen vor der Abschiebung zu schützen, erlitt am 5. November durch ein Urteil eines Bundesberufungsgerichts in New Orleans einen weiteren Rückschlag.

In einem 2:1-Urteil bestätigte das 5. US-Berufungsgericht die einstweilige Verfügung eines Bundesrichters in Texas, mit der die Einwanderungsinitiative der Regierung blockiert wurde.

Die Republikaner hatten den Plan als illegale Überschreitung der Exekutivbefugnisse Obamas kritisiert, als er ihn im vergangenen November bekannt gab. 26 Bundesstaaten fochten den Plan vor Gericht an.

Die Regierung argumentierte, dass die Exekutive das Recht habe, die Abschiebung ausgewählter Einwanderergruppen aufzuschieben. Dazu gehörten auch Kinder, die illegal in die USA gebracht worden seien.

Der republikanische Gouverneur von Texas, Greg Abbott, lobte das Urteil.

„Präsident Obama sollte sein gesetzloses Amnestieprogramm aufgeben und heute damit beginnen, das Gesetz durchzusetzen“, sagte Abbott in einer Pressemitteilung.

Das Urteil trübt die Aussichten auf eine Umsetzung der Exekutivmaßnahme noch weiter, bevor Obama 2017 sein Amt verlässt. Ein Berufungsverfahren gegen die einstweilige Verfügung könnte Monate dauern, und je nachdem, wie sich der Fall entwickelt, könnte er für weitere Verhandlungen an das Bundesgericht in Texas zurückgehen.

Die Regierung könnte eine erneute Anhörung durch das gesamte 5. Bundesgericht beantragen, doch das National Immigration Law Center, eine Interessenvertretung, drängte auf eine sofortige Berufung vor dem Obersten Gerichtshof.

„Am stärksten betroffen sind die fünf Millionen Kinder mit US-Staatsbürgerschaft, deren Eltern Anspruch auf eine vorübergehende Abschiebungssperre hätten“, sagte Marielena Hincapie, Geschäftsführerin der Organisation, in einer Pressemitteilung.

Der Sprecher des Justizministeriums, Patrick Rodenbush, sagte in einer Erklärung, man prüfe das Gutachten, um das beste weitere Vorgehen festzulegen.

„Das Ministerium ist entschlossen, Schritte zu unternehmen, um den Einwanderungsstreit so schnell wie möglich zu lösen, damit das DHS (Heimatschutzministerium) unser Einwanderungssystem stärker zur Rechenschaft ziehen kann, indem es der Abschiebung der schlimmsten Straftäter Vorrang einräumt und nicht der Menschen, die seit langem mit den Vereinigten Staaten verbunden sind und amerikanische Kinder großziehen“, sagte er.

Teil der Initiative war die Ausweitung eines Programms namens „Deferred Action for Childhood Arrivals“, das junge Einwanderer vor der Abschiebung schützt, wenn sie als Kinder illegal in die USA gebracht wurden. Der andere wichtige Teil, „Deferred Action for Parents of Americans“, würde den Abschiebungsschutz auf Eltern von US-Bürgern und Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht ausweiten, die sich bereits seit Jahren im Land aufhalten.

In der 70 Seiten umfassenden Mehrheitsmeinung von Richter Jerry Smith, dem sich auch Jennifer Walker Elrod anschloss, wurden die Argumente der Regierung zurückgewiesen, wonach der Bezirksrichter mit einer landesweiten Verfügung seinen Ermessensspielraum missbraucht habe und die Bundesstaaten nicht berechtigt seien, Obamas Verfügungen anzufechten.

Sie erkannten das Argument an, dass ein negatives Urteil potenzielle Nutznießer des Plans davon abhalten würde, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten oder Steuern zu zahlen. „Aber das sind Belastungen, die der Kongress wissentlich geschaffen hat, und es ist nicht unsere Aufgabe, diese Entscheidungen in Frage zu stellen“, schrieb Smith.

In einer 53-seitigen abweichenden Stellungnahme erklärte Richterin Carolyn Dineen King, die Regierung habe sich im Rahmen des Gesetzes bewegt. Sie bezeichnete die Entscheidung, einige Abschiebungen aufzuschieben, als „typische Ausübung staatsanwaltschaftlichen Ermessens“ und wies darauf hin, dass das Heimatschutzministerium nur über begrenzte Ressourcen verfüge.

„Obwohl es in diesem Land heute etwa 11.3 Millionen abschiebbare Ausländer gibt, hat der Kongress dem Heimatschutzministerium in den letzten Jahren nur so viele Mittel zur Verfügung gestellt, dass es jährlich etwa 400,000 dieser Ausländer abschieben kann“, schrieb King.

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